Gemeindevertretung

Der Gemeindevertretung Twedt gehören folgende Mitglieder an:

Alexander Schmidt

Bürgermeister
Margarethenweg 8
24894 Twedt
Telefon: 04622 189227
Mobil: 0162 9780633
E-Mail: alexander-schmidt@freenet.de

Stefan Matthiesen

1. stellv. Bürgermeister,
Vorsitz Bau- und Wegeausschuss
Hoffnungstal 1
24894 Twedt
Telefon: 04622 2113
E-Mail: s.matthiesen@gmx.de

Kathrin Schlüter

2. stellv. Bürgermeisterin
Vorsitz Ausschuss für Jugend-, Kultur & Sport
Alt-Tolkschuby
24894 Twedt
Telefon: 04622 455
E-Mail: kathrinschlueter@alt-tolkschuby.de

Thomas Thomsen-Jung

Vorsitz Finanzausschuss
Neu-Tolkschuby
24894 Twedt
Telefon: 04622 189535
E-Mail: thomsen-jung@freenet.de

Bernd Thaysen​

Bau- und Wegeausschuss
Dorfstraße 8 a
24894 Twedt
Telefon: 04622 1225
E-Mail: berndthaysentwedt@gmail.com

Frank Angermann

Bau- und Wegeausschuss
Unter den Linden 2
24894 Twedt
Telefon: 04622 1386
E-Mail: angermann-twedt@gmx.de

Julia Hustadt-Petersen

Finanzausschuss, Ausschuss für Jugend, Kultur und Sport
Grumbyhof
24894 Twedt
Telefon: 04622 188058
E-Mail: julia.h.petersen@googlemail.com

Axel Andresen

Finanzausschuss
Buschau 28
24894 Twedt
Telefon: 04622 2563
E-Mail: andresen.axel@gmail.com julia.h.petersen@googlemail.com

Torge Janßen

Torge Janßen
Ausschuss für Jugend, Kultur und Sport
Vörbarg 6
24894 Twedt
Telefon: 0170 7763707
E-Mail: torgegsell70@gmail.com

Amt Südangeln

Bürgerinformationssystem

Wann ist die nächste Gemeinderatsitzung? Welche Themen werden besprochen? All diese Informationen erhaltet ihr im Bürgerinformationssystem des Amtes Südangeln.

Fachausschüsse der Gemeinde Twedt

Die Gemeindevertretung bildet nach § 45 GO einen oder mehrere Ausschüsse zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse. Die Hauptsatzung bestimmt die ständigen Ausschüsse, ihr Aufgabengebiet und die Zahl ihrer regelmäßigen Mitglieder. Wenn die Hauptsatzung dies bestimmt, können neben Gemeindevertreterinnen und -vertretern auch andere Bürgerinnen und Bürger zu Mitgliedern von Ausschüssen gewählt werden; bürgerliche Mitglieder nach § 46 (3) GO. Gemäß § 46 (6) GO handeln die Mitglieder der Ausschüsse in ihrer Tätigkeit nach ihrer freien, durch das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung.

Die Gemeinde Twedt hat nach ihrer Hauptsatzung folgende Ausschüsse gebildet:

Ausschuss für Jugend, Kultur und Sport

Jugend-, Kultur- und Sportangelegenheiten

Vorsitz: Kathrin Schlüter
Mitglieder: Julia Hustadt-Petersen, Torge Janßen
Bürgerliche Mitglieder: Dörte Krugmann, Sabine Nielsen
Kooptierendes Mitglied: Heike Thomsen

Bau- und Wegeausschuss

Bau- und Wegewesen, Belange der Landschaftspflege und des Naturschutzes

Vorsitz: Stefan Matthiesen
Mitglieder: Bernd Thaysen, Frank Angermann
Bürgerliche Mitglieder: Janne Nielsen, Wencke Krause

Finanzausschuss

Finanzwesen, Grundstücksangelegenheiten, Steuern, Prüfung des Jahresabschlusses

Vorsitz: Thomas Thomsen-Jung
Mitglieder: Axel Andresen, Julia Hustadt-Petersen
Bürgerliche Mitglieder: Karsten Reese, Klaus Jürgensen

Grundlagen und Aufgaben

Kommunale Selbstverwaltungsgarantie

Nach Artikel 28 (2) des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland (GG), Artikel 54 (1) der Verfassung (LV) und § 1 (1) der Gemeindeordnung (GO) des Landes Schleswig-Holstein muss den Gemeinden das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Sie sind im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet, in ihrem Gebiet alle öffentlichen Aufgaben in eigener Verantwortung zu erfüllen. Sie haben das Wohl ihrer Einwohnerinnen und Einwohner zu fördern und zugleich handeln sie in Verantwortung für die zukünftigen Generationen.

Aufgaben der Gemeindevertretung

Die Gemeindevertretung entscheidet nach § 28 GO über vorbehaltene Angelegenheiten, wie beispielsweise über Gebietsänderungen, Verfahren zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleit- und Ortsentwicklungsplänen, die Einführung oder Änderung eines Wappens oder einer Flagge, die Änderung und Bestimmung des Gemeindenamens, den Erlass oder die Änderung bzw. Aufhebung von Satzungen oder den Erwerb von Vermögensgegenständen und den Abschluss von Leasingverträgen, sofern die Gemeindevertretung die Entscheidung auf die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister nicht übertragen hat, wenn der Wert des Vermögensgegenstandes oder die Belastung aus dem Leasingvertrag einen in der Hauptsatzung bestimmten Betrag nicht übersteigt.

Zusammensetzung der Gemeindevertretung

Nach § 8 des schleswig-holsteinischen Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) besteht die Gemeindevertretung Twedt auf Grundlage ihrer Einwohnerzahl aus 9 Mitgliedern, davon werden 5 Kandidatinnen bzw. Kandidaten unmittelbar (direkt) gewählt, 4 Mitglieder erlangen ihr Mandat als Listenvertreterinnen bzw. Listenvertreter.